Unsere Angebotsangaben basieren auf uns vom Objekteigentümer oder von Dritten erteilten Informationen. Alle Angaben sind ohne Gewähr und wurden von uns weder abschließend auf ihre Richtigkeit noch auf ihre Vollständigkeit überprüft. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit und ihre Vollständigkeit hin zu überprüfen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen schließen wir aus. Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Zwischenverkauf bzw. eine Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
Alle unsere Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für Sie - den Adressaten - bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Eine Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist ausdrücklich untersagt.
Kommt ein Vertragsabschluß über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen, auch wenn Ihnen uns gegenüber keine Provisionspflicht entstanden ist.
Unsere Haftung für Sach- und Vermögensschäden wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt.
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche uns gegenüber beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für uns zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
Sind Sie Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz der Maklerfirma vereinbart.
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
Alle unsere Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für Sie - den Adressaten - bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Eine Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist ausdrücklich untersagt.
Kommt ein Vertragsabschluß über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen, auch wenn Ihnen uns gegenüber keine Provisionspflicht entstanden ist.
Unsere Haftung für Sach- und Vermögensschäden wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt.
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche uns gegenüber beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für uns zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
Sind Sie Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz der Maklerfirma vereinbart.
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.