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NON-RESIDENT UNDERUSED HOUSING TAX

Neue Steuer für nicht-kanadische Eigentümer von Wohnhäusern / Ferien-Immobilien in Kanada:

Als Teil des Bundeshaushalts 2021 kündigte die kanadische Regierung ihre Absicht an, eine nationale jährliche Steuer von einem Prozent auf den Wert von Wohnimmobilien einzuführen, die sich im Besitz von nicht ansässigen bzw. nicht kanadischen Eigentümern befinden und die als leerstehend oder nicht ausreichend genutzt gelten. Die Regeln für die Underused Housing Tax (UHT) wurden am 9. Juni 2022 erlassen und gelten für Wohnimmobilien, die sich am oder nach dem 31. Dezember 2022 im Besitz befanden.

Die neu eingeführten Regelungen verlangen von Wohnimmobilienbesitzern (mit einigen Ausnahmen, wie unten erläutert), eine jährliche UHT-Erklärung (Formular UHT-2900) einzureichen, auch wenn sie nur eine Befreiung von der Steuer beantragen. Jede Person, die am 31. Dezember Eigentümer (mit Ausnahme eines "befreiten" Eigentümers; siehe unten) einer Wohnimmobilie in Kanada besitzt, muss eine jährliche Erklärung für das Kalenderjahr einreichen und eine 1%ige Steuer auf den Wert dieser Immobilie pro Jahr zahlen. Diese Bundessteuer wird zusätzlich zu etwaigen Leerstandssteuern erhoben, die bereits von einzelnen Provinzen oder Gemeinden erhoben werden. Die Steuererklärung muss bis zum 30. April des Folgejahrs eingereicht und die Steuer bis dahin abgeführt werden. Link zum Formular UHT-2900: 

Welche Eigentümer sind von der UHT befreit? 
Ein befreiter Eigentümer unterliegt nicht der UHT und ist damit nicht verpflichtet, die jährliche UHT-Rückgabe einzureichen. Befreit von der UHT sind insbesondere folgende Eigentümer:

- Ein kanadischer Staatsbürger oder ständiger Einwohner Kanadas (permanent resident)
- Ein börsennotiertes kanadisches Unternehmen
- Eine Person mit Eigentumsrecht in ihrer Eigenschaft als Treuhänder verschiedener weit
  verbreiteter Trusts
- Eine eingetragene Wohltätigkeitsorganisation
- Eine genossenschaftliche Wohnungsbaugesellschaft
- Eine kommunale Organisation oder andere öffentliche Einrichtungen und Regierungsstellen.

Alle anderen Eigentümer, die als "betroffene" Eigentümer bezeichnet werden, sind verpflichtet, eine jährliche Erklärung einzureichen und UHT zu zahlen, es sei denn, sie erfüllen einen der unten beispielhaft aufgeführten Ausnahmetatbestände.

Welche Liegenschaften unterliegen der UHT?   
Einfamilienhäuser (mit bis zu drei Wohneinheiten),  Doppelhaushälften, Reihenhauseinheiten, Eigentumswohnungen oder alle anderen ähnlichen Räumlichkeiten. Eine Wohneinheit ist in der Regel eine einzelne Einheit innerhalb einer Wohnimmobilie, die eine eigene Küche, ein eigenes Bad und einen eigenen Wohnbereich enthält. Eine Wohnimmobilie kann Grundstücke umfassen, die für ihre Nutzung und ihren Genuss als notwendig erachtet werden.

Was passiert, wenn ein betroffener Eigentümer die Jahreserklärung nicht einreicht?
Das Versäumnis, die jährliche UHT-Steuererklärung einzureichen, kann zu erheblichen Strafen führen: $5.000 für Einzelpersonen; $ 10.000 für Eigentümer, die keine Einzelpersonen sind. Zusätzliche Strafen und Zinsen fallen auf ausstehende Steuern an, die nicht bis zum 30. April nach dem Berichtsjahr bezahlt werden.

Welche Ausnahmen gibt es?
Für betroffene Eigentümer können bestimmte Merkmale oder die Nutzung der Wohnimmobilie dazu führen, für ein bestimmtes Kalenderjahr von der UHT befreit zu werden. Eine jährliche Erklärung muss aber auch eingereicht werden, um die Befreiung zu beantragen.

Beispiele für Ausnahmen:

  • Ferienhäuser in bestimmten "dünn" besiedelten Regionen außerhalb von "Census Metropolitan Areas" und "Census Agglomeration Areas", wenn der/die Eigentümer, Ehepartner oder Lebenspartner mindestens 28 Tage im Kalenderjahr in der Immobilie wohnte.Siehe auch:
    www12.statcan.gc.ca/census-recensement/2021/ref/dict/az/Definition-eng.cfm?ID=geo009
  • Begrenzter saisonaler Zugang. Die Immobilie war nicht für eine ganzjährige Nutzung als Wohnsitz geeignet oder während eines Teils des Jahres nicht zugänglich.
  • Renovierung oder Bau. Die Immobilie war an mindestens 120 aufeinanderfolgenden Tagen in einem Kalenderjahr unbewohnbar, weil sie renoviert wurde oder wenn der Bau der Immobilie nicht vor April des Kalenderjahres im Wesentlichen abgeschlossen wurde.
  • .... darüber hinaus gibt es auch noch weitere Befreiungstatbestände. Bitte informieren Sie sich direkt auf den Internet-Seiten der kanadischen Finanzbehörde: 

    www.canada.ca/en/services/taxes/excise-taxes-duties-and-levies/underused-housing-tax.html

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter anderem auch auf der folgenden Seite:

        www.mnp.ca/en/insights/directory/underused-housing-tax-act

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