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Immobilien-Erwerb mit Köpfchen!

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Wir sind Ihr Trumpf-Ass beim Immobilienkauf in Kanada!


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    Aventure-Broschüre - Immo-Kanada


Tipps und Infos zum Immobilien-Erwerb in Kanada

Rechts­si­cher­heit bei der Kaufabwicklung und Kaufpreiszahlung:
Bei allen unseren Kaufabwicklungen werden Sie von einem hier vor Ort in der Provinz an­säs­si­gen erfahrenen Rechts­an­walt vertreten, der ausschließlich Ihre Interessen als Käufer vertritt und für die Übertragung eines "sauberen" Rechtstitels an Sie sorgt. Die No­ta­re/An­wäl­te hier in Ka­na­da haben in der Re­gel nicht die­sel­be Neu­tra­li­täts­funk­ti­on wie wir das von Europa gewohnt sind, sondern sind reine Interessenvertreter - hier vor Ort hat üblicherweise jede Partei Ihren eigenen Anwalt! Wir können Ihnen gerne ent­spre­chen­de Emp­feh­lun­gen für die Aus­wahl eines Anwalts / einer Anwältin aus­spre­chen. Achten Sie bitte immer darauf, dass sie eine/n anderen Anwalt/in / Notar/in für sich auswählen als der Verkäufer!

WICHTIG: Zahlen Sie den Kaufpreis oder auch etwaige Anzahlungen nie direkt auf das Konto des Verkäufers! Zahlungen laufen hier vor Ort in der Regel über Treuhandkonten von Anwälten und kanadischen Brokerages, die sich jährlichen Audits unterziehen müssen und regelmäßig überprüft werden - der Verkäufer erhält den Kaufpreis üblicherweise erst nach dem sog. "Closing" ausbezahlt, wenn Sie als Käufer bereits Eigentümer des zu erwerbenden Grundstücks sind!  

Kauf­ne­ben­kos­ten / Grund­stücks­über­tra­gungs­kos­ten / Laufende Grundsteuer:
In der Re­gel betrug die Grunderwerbsteuer ("Deed-Transfer-Tax") in No­va Sco­tia sowohl für Kanadier als auch für Nicht-Kanadier je nach Coun­ty von ca. 0,5 bis 1,5 %.
NEU: Mit Wirkung vom 01.04.2022 hat die Provinz-Regierung in Nova Scotia eine zusätzliche Grunderwerbsteuer in Höhe von 5 % für "out-of-province-buyers" (Nicht-Kanadier und Kanadier aus anderen Provinzen von Kanada) für "residential" klassifizierte Immobilien eingeführt (dies soll auch für Grundstücke gelten, bei denen ein "residential use" in der Zukunft geplant ist). Eine Befreiung von dieser Steuer gilt für gebietsfremde Käufer, die innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Geschäfts in die Provinz ziehen.

Dar­über hin­aus fal­len als weitere Erwerbsnebenkosten die Kos­ten für ei­nen eigenen kanadischen An­walt an, der Sie und Ihre Interessen vor Ort bei der Ab­wick­lung des Grund­stücks­kaufs ver­tritt und für die rechts­si­che­re und  las­ten­freie Ei­gen­tums­über­tra­gung des Grund­stücks sorgt (wir emp­feh­len Ih­nen drin­gend, sich beim Kauf­ver­trag/der Ei­gen­tums­über­tra­gung von ei­nem eigenen ka­na­di­schen An­walt re­prä­sen­tie­ren zu las­sen). Die­se An­walts­kos­ten lie­gen je nach Kauf­preis in den meis­ten Fäl­len zwi­schen ca. CAD 1.000 und 2.500). Aus­ser­dem kön­nen un­ter Um­stän­den noch Kos­ten in Hö­he von ca. CAD 300-500 für ei­ne sog. "tit­le in­suran­ce" auf Sie zu­kom­men. Auch soll­ten Sie die Kos­ten für op­tio­na­le be­son­de­re Dienst­leis­tun­gen wie z. B. ei­ne Haus­in­spek­ti­on (ca. CAD 300,00 bis CAD 500,00) oder die Prü­fung des vor­han­de­nen Ab­was­ser­sys­tems bzw. der Bio­klär­an­la­ge durch ei­nen Fach­mann vor Ort ex­tra kal­ku­lie­ren.

Zum The­ma Ver­mes­sung:
Wenn Sie ein klei­nes Lot in ei­ner Er­schlie­ßung kau­fen, dann wur­den die­se Grund­stü­cke be­reits ver­mes­sen, weil ei­ne "Sub­di­vi­si­on" sonst erst gar nicht von den ka­na­di­schen Be­hör­den ge­neh­migt wür­de. Bei gro­ßen Grund­stücks­area­len ist es in Ka­na­da aber durch­aus nicht un­üb­lich, dass bei Ver­kauf auf ei­ne Ver­mes­sung ver­zich­tet wird, da die hier­für an­fal­len­den Kos­ten im Ver­hält­nis zum Kauf­preis des Grund­stücks viel zu hoch wä­ren (die Grund­stücks­gren­zen müss­ten oft ki­lo­me­ter­weit ge­ro­det bzw. frei ge­schnit­ten wer­den, um den ge­nau­en Ver­lauf der Gren­ze er­sicht­lich zu ma­chen und um die Grenz­mar­kie­run­gen set­zen zu kön­nen). Dies aber wä­re oft mit un­ver­hält­nis­mä­ßig ho­hen Kos­ten ver­bun­den, wes­halb bei der­art gro­ßen Grund­stücks­area­len dar­auf oft ver­zich­tet wird. (Im Zwei­fel las­sen Sie sich von ei­nem vor Ort tä­ti­gen Land­ver­mes­ser ei­nen Kos­ten­vor­an­schlag ma­chen). Un­se­re Emp­feh­lung ist je­doch, im­mer dann, wenn es um die Be­bau­ung Ih­res Grund­stücks geht, ei­nen Ver­mes­ser hin­zu­zu­zie­hen. Au­ßer­dem soll­ten Sie dar­auf ach­ten, dass Sie ein Grund­stück nur kau­fen, wenn es be­reits vom Ver­käu­fer "mi­gra­ted" und da­mit ins gel­ten­de "land re­gis­tra­ti­on sys­tem" auf­ge­nom­men wur­de.  Au­ßer­dem emp­feh­len wir Ih­nen, beim Er­werb ei­nes Grund­stücks oder Hau­ses ei­ne so­ge­nann­te  "tit­le in­suran­ce" ab­zu­schlie­ßen.

  
Rechts­ti­tel - War­ran­ty De­ed
Beim Er­werb ei­ner Im­mo­bi­lie in Ka­na­da soll­ten Sie auf ei­nen ein­wand­frei­en Rechts­ti­tel be­ste­hen. Der Ver­käu­fer soll­te Ih­nen im Rah­men der Ei­gen­tums­über­tra­gung ei­ne sog. "war­ran­ty de­ed" aus­hän­di­gen. In die­ser "Ge­währ­leis­tungs-Ur­kun­de" sind al­le Rech­te des Ei­gen­tü­mers und auch even­tu­ell vor­han­de­ne Ein­schrän­kun­gen des Grund­stücks und sei­ner Nut­zug auf­ge­führt. Die No­va Sco­tia Re­al Es­ta­te As­so­cia­ti­on be­schreibt die­se Ur­kun­de wie folgt: "A de­ed in which the gran­tor ful­ly war­rants good cle­ar tit­le to the pre­mi­ses. Al­so cal­led a ge­ne­ral war­ran­ty de­ed."  Ein so­ge­nann­ter "good and cle­ar tit­le" ist wich­tig, wenn Sie das von Ih­nen er­wor­be­ne Grund­stück in der Zu­kunft wie­der wei­ter ver­äu­ßern möch­ten. 

Wenn Sie vie­le Un­wäg­bar­kei­ten und "Fall­stri­cke" beim Er­werb Ih­rer Im­mo­bi­lie in Ka­na­da um­ge­hen wol­len und Ihr In­vest­ment best­mög­lich ab­si­chern wol­len, dann neh­men pro­fes­sio­nel­le Hil­fe in An­spruch und wäh­len Sie den si­che­ren Weg - kon­tak­tie­ren Sie uns - wir un­ter­stüt­zen Sie ger­ne!  

Haf­tungs­aus­schluss: Die o. g. An­ga­ben ha­ben wir nach bes­tem Wis­sen und Ge­wis­sen re­cher­chiert und zu­sam­men­ge­tra­gen. Au­ßer­dem wer­den die In­for­ma­tio­nen von uns lau­fend auf Ak­tua­li­tät über­prüft. Wir bit­ten je­doch um Ver­ständ­nis da­für, dass wir für die vor­ge­nann­ten In­for­ma­tio­nen kei­ner­lei Haf­tung über­neh­men kön­nen und ei­ne Haf­tung hier­für des­halb aus­schlie­ßen.

In­ter­na­tio­na­les Im­mo­bi­li­en-Netz­werk:

Wir sind Mit­glied im IVD Im­mo­bi­li­en­ver­band Deutsch­land und im Aven­tureTM Real­ty Net­work Canada, ei­nem ka­na­di­schen Netz­werk füh­ren­der und un­ab­hän­gi­ger Mak­ler­un­ter­neh­men mit mehr als dreitausend kanadischen Immobilien-Profis
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Kau­fen Sie nicht ir­gend­wo - Sie sind auch nicht ir­gend­wer!


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